Die Schwusos / Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD Baden-Württemberg begrüßen die schnelle Reaktion von Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid, die Rückwirkung der Gleichstellung verpartnerter Landesbeamtinnen und
-beamter beim Familienzuschlag 1 bis zum 01.08.2001 sicherzustellen.
Nils Schmid erläutert: „Wir nehmen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst. Daher werde ich dafür sorgen, dass eine Rückwirkung bis einschließlich 2001 erfolgt.“
„Wir gehen davon aus, dass der Bund, der im Besoldungsrecht für die Rechtslage vor 2006 zuständig war, das Urteil schnell umsetzen wird. Ist dies nicht der Fall, werde ich eine Gesetzesänderung im Land vorbereiten und dem Ministerrat zuleiten.“
„Baden-Württemberg soll zum Land der Offenheit und Vielfalt werden. Wenn Menschen füreinander einstehen, kann es keinen Unterschied machen, ob sie in einer heterosexuellen Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben.“
Nachdem Hans-Peter Alter bereits am Tag der Urteilsverkündung auf die Konsequenzen des Urteils hingewiesen hat, freut sich der stellvertretende Landesvorsitzende der Schwusos Florian Agreiter: „Nils Schmid hat zügig reagiert und macht deutlich, dass ihm sowie der SPD die Gleichstellung von Lesben und Schwulen ein wichtiges Anliegen ist. Die Rückwirkung soll für sämtliche Landesbeamtinnen und -beamte gelten und damit über die engeren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgehen. Dies wäre ein deutliches und wichtiges Signal. Die Schwusos gehen davon aus, dass diese weitergehende Lösung auch vom Koalitionspartner mitgetragen werden wird, sollte die Bundesregierung nicht bereits die nötigen Schritte einleiten.“
Für den Landesvorstand
Hans-Peter Alter, Florian Agreiter